Legal

Terms of Service

Last updated: March 1, 2026

Stand: März 2026 | Version: 1.0

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Evooke Studio (nachfolgend „Auftragnehmer") und Unternehmern im Sinne des §14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber").

Die AGB gelten insbesondere für Dienstleistungen in den Bereichen:

  • Webdesign und Webentwicklung

  • Videografie und Contentproduktion

  • Social Media Content und Social Media Betreuung

  • Fotografie und Grafikleistungen

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • digitale Angebotsannahme (z.B. über Lexware oder vergleichbare Plattformen)

  • schriftliche oder digitale Vertragsunterzeichnung

  • schriftliche Beauftragung per E-Mail

  • Beauftragung per Textnachricht (z.B. WhatsApp, SMS oder vergleichbare Messenger-Dienste), sofern Leistung und Vergütung hinreichend bestimmt sind

  • mündliche Bestätigung vor Ort, sofern diese durch nachfolgende schriftliche oder digitale Kommunikation (z.B. Auftragsbestätigung, Rechnung oder Nachrichtenverkehr) dokumentiert und nicht unverzüglich widersprochen wird

Der bevorzugte Vertragsweg ist die digitale Angebotsannahme über ein schriftliches Angebot. Bei mündlichen Vereinbarungen empfiehlt der Auftragnehmer eine nachträgliche schriftliche Bestätigung. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist stets das jeweilige Angebot oder die Leistungsbeschreibung.

§3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

§4 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Inhalte, Informationen und Materialien rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers führen zu entsprechenden Verschiebungen der Projektfristen.

Der Auftraggeber versichert, dass bereitgestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

Reaktionspflicht und Projektpause: Meldet sich der Auftraggeber trotz schriftlicher Anfrage des Auftragnehmers innerhalb von 4 Wochen nicht und verhindert dadurch den Projektfortschritt, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt vorübergehend zu pausieren oder zu beenden und eine anteilige Vergütung entsprechend dem Projektfortschritt zu berechnen (siehe §8b).

§5 Lieferzeiten

Angegebene Projektzeiten beginnen erst, wenn:

  • alle erforderlichen Inhalte und Materialien vollständig vorliegen

  • alle notwendigen Zugänge bereitgestellt wurden

  • vereinbarte Anzahlungen vollständig eingegangen sind

Lieferzeiten können sich durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entsprechend verlängern.

§6 Abnahme

Nach Bereitstellung der Leistung hat der Auftraggeber 7 Tage Zeit, die Leistung zu prüfen und Mängel schriftlich zu melden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.

Werden Mängel gemeldet und vom Auftragnehmer behoben, beginnt eine neue Prüffrist von 5 Tagen. Erfolgt auch dann keine Rückmeldung, gilt die Leistung als endgültig abgenommen.

§7 Korrekturen

Pro Projekt ist eine Korrekturschleife im Preis enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst alle innerhalb einer gemeinsamen Feedbackrunde zusammengefasst übermittelten Änderungswünsche, sofern diese innerhalb des ursprünglich vereinbarten Konzepts liegen.

Nicht Bestandteil einer Korrekturschleife sind:

  • komplette Neukonzepte

  • neue Skripte oder Drehbücher

  • neue Drehtage

  • grundlegende Stiländerungen

Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet und vorab kommuniziert.

§8 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.

Projektarbeiten (Webdesign / Videoproduktion):

  • Standard: 50 % Anzahlung vor Projektstart, 50 % vor finaler Übergabe

  • Großprojekte (nach Vereinbarung): 40 % Anzahlung · 40 % nach Designfreigabe · 20 % vor Launch

Social Media – Probe-Paket:

  • Rechnungsstellung nach Lieferung der finalen Inhalte · Zahlungsziel: 14 Tage

Social Media – Startphase (3 Monate, monatlich kündbar):

  • Rechnungsstellung nach Lieferung der monatlichen Inhalte · Zahlungsziel: 14 Tage

Social Media – Regelphase (ab 4. Monat, 3-Monats-Zyklen):

  • Zahlung der vollen monatlichen Vergütung im Voraus, jeweils zum Monatsersten

  • Zahlungsziel: 7 Tage nach Rechnungsstellung

Zahlungsmöglichkeiten: Banküberweisung · Barzahlung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.

§8a Kündigung laufender Verträge

Startphase: Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform (E-Mail) möglich.

Regelphase: Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des laufenden 3-Monats-Zyklus in Textform möglich. Geht die Kündigung nicht rechtzeitig ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Zyklus.

Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig vom Kündigungszeitpunkt vollständig zu vergüten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§8b Projektabbruch / Stornierung

Bricht der Auftraggeber ein laufendes Projekt vorzeitig ab, sind folgende Mindestbeträge fällig – gestaffelt nach dem Projektfortschritt zum Zeitpunkt des Abbruchs:

  • Bis 30 % Fortschritt: 50 % des Gesamtpreises

  • 31 % – 70 % Fortschritt: 70 % des Gesamtpreises

  • 71 % – 100 % Fortschritt: 90 % des Gesamtpreises

Der Projektfortschritt wird anhand des dokumentierten Arbeitsstands festgestellt. Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber trotz zweifacher schriftlicher Aufforderung über einen Zeitraum von 4 Wochen den Projektfortschritt blockiert.

§8c Hosting-Laufzeit (Framer-Sonderregelung)

Das Hosting von Websites über Framer unterliegt einer plattformgebundenen Laufzeit. Die Erneuerung des Framer-Hostings erfolgt automatisch immer zum 5. Juli eines jeden Jahres für weitere 12 Monate.

Folgende Besonderheiten gelten:

  • Beginnt ein Hosting-Vertrag unterjährig (z.B. im März oder Mai), läuft dieser zunächst nur bis zum nächsten 5. Juli.

  • Ab dem 5. Juli verlängert sich das Hosting automatisch um weitere 12 Monate.

  • Eine Kündigung des Hostings muss spätestens 30 Tage vor dem 5. Juli (also bis zum 5. Juni) schriftlich erfolgen.

  • Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Hosting-Vertrag automatisch um weitere 12 Monate bis zum darauffolgenden 5. Juli.

Das Rechtsschutzpaket (Wartung) ist von dieser Framer-Laufzeitregelung nicht betroffen. Es beginnt individuell mit dem jeweiligen Vertragsstart und läuft 12 Monate ab diesem Datum.

§9 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt:

  • Verzugszinsen gemäß §288 BGB zu berechnen

  • eine Verzugspauschale von 40 € zu erheben

Weitere Schäden bleiben vorbehalten.

§10 Nutzungsrechte / Urheberrecht

Der Auftragnehmer bleibt Urheber aller erstellten Werke. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den finalen Ergebnissen. Umfang und Bedingungen richten sich nach der jeweiligen Leistungsart und Zusammenarbeitsphase.

Standardnutzung (in allen Fällen, ohne Aufpreis):

  • Veröffentlichung auf Social-Media-Plattformen (Instagram, TikTok, Facebook, YouTube u.ä.)

  • Einbettung auf der eigenen Website des Auftraggebers

  • Schaltung von bezahlten Werbeanzeigen (Ads)

  • Interne Marketingzwecke des Auftraggebers

Sonderregelung Social Media Startphase (Monat 1–3):

Während der Startphase erhält der Auftraggeber vollumfängliche Nutzungsrechte an allen produzierten Inhalten – zeitlich und räumlich unbegrenzt, für alle Verwendungszwecke – ohne zusätzliche Vergütung. Dies gilt als Vertrauensgrundlage für den Aufbau der Zusammenarbeit.

Vollumfängliche Nutzungsrechte ab Regelphase (ab Monat 4) – Add-on:

Ab der Regelphase sind vollumfängliche Nutzungsrechte (inkl. Print, Messen, TV, Radio, Rundfunk und sämtliche weitere Verwertungsformen) gegen einen Aufpreis von 20 % des jeweiligen monatlichen Video-Gesamtpreises buchbar. Dieser Aufpreis bezieht sich ausschließlich auf den Videopreis und nicht auf etwaige Zusatzleistungen wie Community Management oder Rechtsschutzpakete.

  • Das Add-on wird monatlich zusätzlich zum regulären Paketpreis berechnet

  • Es kann jederzeit zum nächsten Zyklus gebucht oder wieder abgewählt werden

  • Ohne dieses Add-on gilt in der Regelphase ausschließlich die Standardnutzung

Nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung (ohne Add-on):

  • Nutzung in Printmedien, auf Messen, in TV- oder Rundfunkproduktionen

  • Bearbeitung, Remix oder inhaltliche Veränderung der Inhalte

  • Weitergabe an oder Nutzung durch Dritte

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über. Individuelle Abweichungen sind schriftlich möglich.

§11 Rohmaterial

Rohmaterialien (z.B. ungeschnittenes Videomaterial, RAW-Fotos) sind grundsätzlich nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung. Eine Herausgabe erfolgt nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung.

Rohmaterial wird in der Regel 30 Tage nach Projektabschluss gelöscht.

§12 Speicherung

Rohmaterial wird maximal 30 Tage nach Projektabschluss gespeichert. Finale Inhalte werden bis zu 6 Monate archiviert. Eine längere Archivierung ist nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.

§13 Referenznutzung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte zu Referenzzwecken zu verwenden, insbesondere:

  • Präsentation auf der Website des Auftragnehmers

  • Veröffentlichung in sozialen Medien (Portfolio-Posts, Showreels)

  • Verwendung in Angeboten, Präsentationen und Pitches

Abweichende Vereinbarungen (z.B. Geheimhaltung) sind ausdrücklich möglich und bedürfen der Schriftform.

§14 Reisekosten

Anfahrten innerhalb von 25 km (einfache Strecke) sind im Projektpreis enthalten. Darüber hinausgehende Strecken werden mit 0,40 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) berechnet.

Weitere anfallende Kosten (z.B. Parkgebühren, Mautgebühren) werden nach Beleg in tatsächlicher Höhe weiterberechnet.

§15 Haftung und Plattformen

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Keine Haftung für:

  • wirtschaftliche Erfolge, Umsatzentwicklungen oder Reichweitensteigerungen

  • Veränderungen von Plattforimalgorithmen

  • Ausfälle oder Änderungen von Drittplattformen (Social Media, Hosting, Cloud)

§16 Höhere Gewalt / Leistungsverhinderung

Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen durch Ereignisse außerhalb seines Einflussbereichs (z.B. Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, technische Infrastrukturausfälle).

Krankheit / persönliche Leistungsverhinderung: Im Fall einer Erkrankung informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. Die Parteien vereinbaren gemeinsam ein neues Projektdatum. Eine Vergütungspflicht für bereits erbrachte Leistungen bleibt bestehen.

§17 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und BDSG.

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet – insbesondere bei Community Management, Account-Pflege oder Verwaltung von Social-Media-Accounts – ist gemäß Art. 28 DSGVO ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen. Der Auftragnehmer stellt auf Anfrage einen entsprechenden AVV zur Verfügung.

§18 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers (Bottrop), sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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