Du kennst jemanden? Bis zu 500 € für dich.
Du kennst einen Betrieb, der eine neue Website, Fotos, Videos oder Social Media braucht? Empfiehl uns weiter und sichere dir bis zu 500 € Empfehlungsprämie.
5,0 bei Google · 11 Rezensionen (öffnet das Google-Profil in neuem Tab)Deine Empfehlungsprämie
- Auftrag ab 500 € 50 €
- Auftrag ab 2.500 € 250 €
- Auftrag ab 5.000 € 500 €
Nettowert des ersten Auftrags
Warum es das gibt. Eine Win-win-Situation.
Fast alle meine Kunden kamen über Empfehlungen. Dann ist Vertrauen schon da, bevor wir uns kennenlernen, und das ist mir mehr wert als jede Werbung.
Deshalb teile ich: Du stellst den Kontakt her, ich kümmere mich um den Rest, und du bekommst eine Prämie. Eine Win-win-Situation für alle.
Maximillian RybkaGründer, Evooke Studio
So funktioniert es. Drei Schritte.
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Schritt 1: Sprich mit dem Betrieb
Erzähl von uns und zeig unsere Arbeit. Der Betrieb sollte echtes Interesse haben.
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Schritt 2: Trag die Empfehlung ein
Über das Formular unten. Der Betrieb meldet sich bei uns, oder wir rufen an.
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Schritt 3: Bis zu 500 € für dich
Wird der Betrieb Kunde, bekommst du eine Prämie in drei Stufen, je nach Auftragswert. Alle Details stehen in den Bedingungen.
Empfehlung eintragen. Dauert zwei Minuten.
Der Eingang wird mit Datum und Uhrzeit gespeichert. Gibt es mehrere Empfehlungen für denselben Betrieb, zählt die erste.
Danke, ist angekommen.
Du bekommst gleich eine Bestätigung per Mail. Wir melden uns innerhalb von fünf Werktagen bei dir.
Ein Beispiel. So sieht eine gute Empfehlung aus.
Tom isst gern in seinem Lieblingsrestaurant in Essen. Die Website ist veraltet, auf Instagram passiert wenig. Tom kennt unsere Arbeit, spricht den Inhaber an und zeigt ihm ein paar unserer Projekte. Der Inhaber will mehr wissen und meldet sich bei uns.
Das Restaurant bucht eine neue Website mit Fotos für 2.500 €. Tom bekommt 250 € Empfehlungsprämie.
Wichtig: Der Betrieb weiß, wer wir sind, und will mit uns sprechen. Nur einen Namen oder eine Telefonnummer weiterzugeben, reicht nicht.
Die Bedingungen. Kurz und klar.
- Bis zu 500 € pro neuem Kunden. Maßgeblich ist der erste Auftrag, der aus deiner Empfehlung entsteht (Nettowert laut Auftrag): ab 500 € gibt es 50 €, ab 2.500 € gibt es 250 €, ab 5.000 € gibt es 500 €. Bei monatlichen Leistungen zählt der Betrag für einen Monat. Spätere Aufträge desselben Betriebs zählen nicht dazu. Das gilt für alle unsere Leistungen.
- Einmal pro Betrieb. Pro empfohlenem Betrieb gibt es die Prämie einmal. Empfiehlst du mehrere Betriebe, zählt jeder einzeln. Mehrere Standorte desselben Inhabers gelten als ein Betrieb.
- Eine echte Empfehlung. Du sprichst selbst mit dem Betrieb, erzählst von uns und zeigst unsere Arbeit. Der Betrieb hat echtes Interesse und meldet sich bei uns oder ist einverstanden, dass wir uns melden. Nur einen Namen oder eine Telefonnummer weiterzugeben, zählt nicht.
- Neuer Kontakt, wer zuerst kommt. Der Betrieb war in den letzten 24 Monaten nicht unser Kunde, und wir hatten in den letzten zwölf Monaten keinen Kontakt (Anruf, Besuch, Brief, Gespräch, Angebot). Maßgeblich ist der Eingang über das Formular. Gibt es mehrere Empfehlungen für denselben Betrieb, zählt die erste vollständige.
- Erst wenn Geld geflossen ist. Die Prämie wird fällig, wenn der erste Auftrag vollständig bezahlt ist (bei monatlichen Leistungen: die erste Monatsrechnung). Wir überweisen innerhalb von 14 Tagen danach. Wird eine Zahlung erstattet, storniert oder nicht geleistet, entfällt die Prämie. Schon gezahlte Prämien können wir in diesem Fall zurückfordern.
- Wer nicht mitmachen kann. Inhaber, Beteiligte, Geschäftsführung und Mitarbeitende des empfohlenen Betriebs sowie ihre Ehe- oder Lebenspartner, Eltern, Kinder und Geschwister. Selbst-Empfehlungen zählen nicht.
- Offen und fair bleiben. Berätst du den Betrieb beruflich (z. B. Steuerberatung, Agentur, Coaching), sag ihm, dass du eine Prämie bekommst. Empfiehlst du uns öffentlich, etwa auf Social Media, kennzeichne das als Werbung. Bitte schick keine Werbung in unserem Namen und versprich keine Preise oder Leistungen.
- Kein Anspruch auf einen Auftrag. Ob ein Projekt zustande kommt, entscheiden wir und der Betrieb frei.
- Auszahlung und Steuern. Für die Überweisung fragen wir Name, Anschrift und Bankverbindung erst ab, wenn eine Prämie fällig ist. Unternehmen stellen uns eine Rechnung. Um die Versteuerung kümmerst du dich selbst.
- Änderungen und Zweifelsfälle. Wir können das Programm für künftige Empfehlungen ändern oder beenden. Schon eingegangene Empfehlungen laufen nach den Bedingungen, die beim Eingang galten. In Zweifelsfällen entscheiden wir nach billigem Ermessen und begründen die Entscheidung. Stand: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Empfehlungsprämie?
Bis zu 500 €, immer 10 % der erreichten Stufe. Es zählt der Wert des ersten Auftrags (netto), der aus deiner Empfehlung entsteht: 50 € ab 500 €, 250 € ab 2.500 €, 500 € ab 5.000 €. Ausgezahlt wird, sobald dieser Auftrag bezahlt ist. Bist du selbst Kunde, kannst du die Prämie auch als Gutschrift nehmen.
Zählen auch monatliche Leistungen?
Ja, für alle unsere Leistungen. Bei monatlichen Leistungen wie Social Media zählt der Betrag für einen Monat, ausgezahlt wird nach der ersten bezahlten Monatsrechnung.
Was muss ich konkret tun?
Mit dem Betrieb sprechen, von uns erzählen und unsere Arbeit zeigen. Der Betrieb sollte wissen, wer wir sind, und Lust auf ein Gespräch haben. Dann trägst du die Empfehlung hier ein. Den Rest übernehmen wir.
Wer kann mitmachen?
Jede volljährige Person und jedes Unternehmen, auch wenn du selbst noch nie Kunde warst. Nicht mitmachen können Inhaber, Beteiligte und Mitarbeitende des empfohlenen Betriebs und ihre Angehörigen.
Was ist, wenn ihr den Betrieb schon kennt?
Dann zählt die Empfehlung leider nicht. Das gilt, wenn der Betrieb schon Kunde ist oder wir in den letzten zwölf Monaten schon Kontakt hatten. Wir sagen dir das ehrlich und begründen es.
Muss ich die Prämie versteuern?
Darum kümmerst du dich selbst. Als Privatperson sind solche Einnahmen in Deutschland in der Regel steuerfrei, solange sie im Jahr unter 256 Euro bleiben. Als Unternehmen stellst du uns eine Rechnung. Im Zweifel fragst du deine Steuerberatung.